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CASH-VVG

Erwerbsausfall-Versicherung (nach dem Privatversicherungsgesetz)

Bei einer längerer Erwerbsunfähigkeit (z.B. nach Ablauf der vertraglichen Leistungen Ihres Arbeitgebers) setzt der Schutz der CASH-Versicherung ein. Die Leistungsdauer beträgt 1080 Tage innerhalb von 1260 aufeinanderfolgenden Tagen für Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Wartefrist wird nicht von der Leistungsdauer abgezogen! In Ergänzung zur CASH-VVG können Sie die CASH-IV abschliessen, welche Ihnen ein zeitlich unbefristetes Taggeld garantiert.

CASH-VVG

Versicherungsantrag für Zusatzversicherung(en) nach VVG