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Unfallversicherung

Falls Sie berufstätig sind und mehr als 8 Std. pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie durch Ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert. In diesem Fall benötigen Sie in der Krankenpflege-Grundversicherung keine Unfalldeckung.

Wenn Sie den Unfalleinschluss bei der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung MINICA wünschen, klicken Sie im Prämienrechner bitte "Unfalldeckung notwendig" an. Bei allen Zusatzversicherungen ist die Unfalldeckung eingeschlossen und kann nicht gestrichen werden!

Hinweise bei Aufhebung der Unfalldeckung:

·  Eine Aufhebung der Unfalldeckung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag und mit entsprechender Bestätigung des Arbeitgebers, dass eine Unfallversicherung gemäss UVG besteht. Die Aufhebung beginnt frühestens am ersten Tag des dem Antrag folgenden Monats.

·  Die Versicherten haben die GALENOS innerhalb eines Monats über den Wegfall der Unfalldeckung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitslosenversicherung in Kenntnis zu setzen.