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Datenschutz - GALENOS

Als Krankenversicherer untersteht die GALENOS besonders strengen Datenschutzvorschriften. Alle Mitarbeitenden sind der gesetzlichen Schweigepflicht unterworfen.

Für die Mitarbeitenden der GALENOS gelten rigorose Regelungen für den Datenschutz. Sie unterstehen der Schweigepflicht, wie sie das Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts vorschreibt (Art. 33 ATSG).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen

  • die Versichertendaten nur für den Betrieb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) bearbeiten
  • die Versichertendaten keinen Dritten mitteilen oder zugänglich machen, weder mündlich, schriftlich noch elektronisch.


Wenn Daten der GALENOS über das Internet übermittelt werden, verwendet die GALENOS diese Daten nur zur Abwicklung des Versicherungsgeschäftes, für anonymisierte statistische Auswertungen und für Werbezwecke innerhalb der GALENOS.


Strenge Vorschriften

Der Datenschutz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, deren Daten bearbeitet werden. In der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung tritt die GALENOS als Bundesorgan im Sinne des Datenschutzgesetzes auf. Auf Bundesorgane sind strengere Vorschriften des Datenschutzgesetzes anwendbar.

Im Privatversicherungsbereich (Zusatzversicherungen) tritt die GALENOS als «Privatperson» im Sinne des Datenschutzgesetzes auf. Sie ist damit weniger strengen Vorschriften unterworfen.


Beauftragter für Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte der GALENOS ist verantwortlich, dass die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden. Jede Person kann vom Datenschutzbeauftragten Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden.


Bearbeitungsreglement

Das Bearbeitungsreglement steht den GALENOS-Versicherten jederzeit zur Verfügung. Wir bitten die Interessenten, mit uns Kontakt aufzunehmen.