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Schadenfreiheitsrabatt in der Ergänzungsversicherung HOPITAL II und III (nach effektivem Alter)

  1. Bei der Aufnahme in eine dieser Ergänzungsversicherungen gewähren wir der versicherten Person ab Versicherungsbeginn einen maximalen Schadenfreiheitsrabatt von 20% von der Basisprämie des jeweils gültigen Prämientarifes.  

  2. Sollte eine Leistung aus einer dieser Versicherungsabteilungen durch die GALENOS fällig werden, würde ab dem folgenden Prämienmonat, welcher der Leistungsauszahlung durch die GALENOS folgt, der Schadenfreiheitsrabatt gestrichen und die Basisprämie in Rechnung gestellt. 

  3. Der Schadenfreiheitsrabatt wird anschliessend wieder wie folgt aufgebaut:

    – Schadenjahr und 1. Folgejahr kein Schadenfreiheitsrabatt

    – 2. Folgejahr ohne Leistungen   5% Schadenfreiheitsrabatt

    – 3. Folgejahr ohne Leistungen 10% Schadenfreiheitsrabatt

    – 4. Folgejahr ohne Leistungen 15% Schadenfreiheitsrabatt

    – 5. Folgejahr und weitere Jahre ohne Leistungen 20% Schadenfreiheitsrabatt

    Als Folgejahr gilt immer das Kalenderjahr vom 1. 1. bis 31. 12.

  4. Bei einer Geburt wird keine Rabattrückstufung vorgenommen. Gemäss Art. 3g Abs. 5 beginnt die Bezugsberechtigung für Leistungen bei Mutterschaft aus den Versicherungsabteilungen HOPITAL II oder III unbegrenzt mit Prämien nach effektivem Alter ab dem 25. Versicherungsmonat.

  5. Für die Geltendmachung der Leistungen sind der GALENOS die Rechnungen innert 30 Tagen nach Erhalt einzureichen. Für Rechnungen, die verspätet eingereicht werden, erfolgt eine nachträgliche Korrektur der Prämienstufe. Den Versicherten zu Unrecht gewährte Prämienermässigungen werden mit der nächsten Prämienrechnung der GALENOS verrechnet bzw. zurückgefordert.