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Lohnausfallversicherung

Unternehmer sind gemäss Obligationenrecht verpflichtet, ihren Mitarbeitenden im Krankheitsfall weiterhin Lohn zu zahlen. Eine Lohnausfallversicherung deckt die Zwischenzeit bis zur Wiederaufname der Arbeit oder bis die Invalidenversicherung zum Tragen kommt.