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Obligatorische Unfallversicherung

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen, müssen obligatorisch gegen Unfall versichert werden. Gedeckt sind Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle (nur für Personen, die mind. 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind) sowie Berufskrankheiten.